Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24724
LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02 (https://dejure.org/2006,24724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2006 - L 6 RA 118/02 (https://dejure.org/2006,24724)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - L 6 RA 118/02 (https://dejure.org/2006,24724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neufeststellung eines höheren Wertes des Rechts auf Altersrente unter Zugrundelegung eines durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrages" oder eines "weiterzuzahlenden Betrages" nach § 4 Abs. 4 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    26 Die als Schranke der im EV der Bundesregierung erteilten Verordnungsermächtigung ausgestaltete Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b Satz 5, die dem "besitzgeschützten Zahlbetrag" Eigentumsschutz vermittelt hat (vgl Bundesverfassungsgericht E 100, 1, 51 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3), schützte das Vertrauen der "rentennahen" Inhaber einer Versorgungsanwartschaft in den Erhalt des Werts dieser Anwartschaft nach dem im Juli 1990 maßgeblichen Versorgungsrecht der DDR, soweit es nach dem EV zu Bundesrecht wurde, sowie (bei Zusatzversorgten) den Wert der Anwartschaft auf Sozialpflichtversicherungsrente (vgl BSG SozR 3-8570 § 4 Nr. 3 S 11 und Nr. 4 S 28).

    Es sei deshalb mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar, dass die begünstigende Wirkung der Zahlbetragsgarantie nach dem EV auf Bestandsrentner und Rentenzugänge bis zum 30. Juni 1995 begrenzt worden sei ( BVerfGE 100, 1, 46 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 57 f).

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    Unter Bezugnahme insbesondere hierauf hat das BSG entschieden, dass gegen die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 4 AAÜG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden (BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 RdNr 25 ff, insbesondere 28 mwN).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    Bei der Überleitung des SGB VI am 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet wurde zu Gunsten der Inhaber von überführten Rechten durch § 307b SGB VI (dazu: BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5) und zuvor bei der Überleitung von Versorgungsanwartschaften in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets durch § 4 Abs. 4 AAÜG die Zeitgrenze zwischen den "leistungsberechtigten" Bestandsrentnern und den noch nicht "leistungsberechtigten" Zugangsrentnern der Versorgungssysteme vom 3./4. Oktober 1990 auf den 31. Dezember 1991/1. Januar 1992 verlegt.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegen der angefochtene Bescheid vom 6. Oktober 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2001 und der zur Überprüfung gestellte Rentenbescheid vom 28. Juli 1998 nur unter dem geltend gemachten Gesichtspunkt des Zahlbetragsschutzes der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: Bundessozialgericht , Urteile vom 30. März 2004, B 4 RA 46/02 R, unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, unveröffentlicht).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegen der angefochtene Bescheid vom 6. Oktober 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2001 und der zur Überprüfung gestellte Rentenbescheid vom 28. Juli 1998 nur unter dem geltend gemachten Gesichtspunkt des Zahlbetragsschutzes der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: Bundessozialgericht , Urteile vom 30. März 2004, B 4 RA 46/02 R, unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, unveröffentlicht).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    26 Die als Schranke der im EV der Bundesregierung erteilten Verordnungsermächtigung ausgestaltete Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b Satz 5, die dem "besitzgeschützten Zahlbetrag" Eigentumsschutz vermittelt hat (vgl Bundesverfassungsgericht E 100, 1, 51 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3), schützte das Vertrauen der "rentennahen" Inhaber einer Versorgungsanwartschaft in den Erhalt des Werts dieser Anwartschaft nach dem im Juli 1990 maßgeblichen Versorgungsrecht der DDR, soweit es nach dem EV zu Bundesrecht wurde, sowie (bei Zusatzversorgten) den Wert der Anwartschaft auf Sozialpflichtversicherungsrente (vgl BSG SozR 3-8570 § 4 Nr. 3 S 11 und Nr. 4 S 28).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    EV Nr. 9 Buchst b, der nur einige der Maßgaben zu den Versorgungssystemen regelte, garantierte im Rahmen der dort ausschließlich geregelten Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets zum 31. Dezember 1991 (dazu grundlegend: BSG SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 S 13 ff) den Personen, die am 3. Oktober 1990 aus dem Versorgungssystem "leistungsberechtigt" waren, also irgendein Vollrecht auf eine Versorgung aus einem Versorgungssystem hatten (sog Bestandsrentnern), den vollen Bestandsschutz, nämlich als Mindestbetrag den Zahlbetrag, der für Juli 1990 aus der Sozialversicherung und dem Versorgungssystem zu erbringen war (Satz 4).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegen der angefochtene Bescheid vom 6. Oktober 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2001 und der zur Überprüfung gestellte Rentenbescheid vom 28. Juli 1998 nur unter dem geltend gemachten Gesichtspunkt des Zahlbetragsschutzes der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: Bundessozialgericht , Urteile vom 30. März 2004, B 4 RA 46/02 R, unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, unveröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht